Avodah Zarah 67

Kapitel 67

א להו אנא חזינא להו דמדייתי וכיון דמדייתי ודאי בלעי ואסירי מ"ט התורה העידה על כלי חרס שאינו יוצא מידי דופנו לעולם
1 Ich sah, daß sie ausschwitzen, und da sie ausschwitzen, so saugen sie auch ein, somit sind sie verboten; die Tora hat auch bekundet, daß das Tongefäß das Aufgesogene niemals verliere.
ב מ"ש מיין נסך דדרש להו מרימר כולהו מאני דקוניא שרי
2 
ג וכ"ת חמץ דאורייתא יין נסך דרבנן והא כל דתקון רבנן כעין דאורייתא תקון זה תשמישו בחמין וזה תשמישו בצונן
3 Wolltest du erwidern, Gesäuertes sei nach der Tora [verboten], Libationswein aber nur rabbanitisch, so haben ja die Rabbanan all ihre Verordnungen denen der Tora gleichgestellt!? — Die einen werden für Heißes, die anderen dagegen für Kaltes verwendet.
ד ר"ע איקלע לגינזק בעו מיניה מתענין לשעות או אין מתענין לשעות לא הוה בידיה קנקנים של עובדי כוכבים אסורין או מותרין לא הוה בידיה במה שימש משה כל שבעת ימי המלואים לא הוה בידיה
4 Einst kam R. U͑qaba nach Ginzaq und man fragte ihn da, ob es ein Fasten für Stunden gebe oder nicht, und er wußte es nicht. Ob Weinkrüge von Nichtjuden verboten oder erlaubt sind, und er wußte es nicht. In welchen [Gewändern] Moše während der sieben Einweihungstage den Tempeldienst verrichtet hat, und er wußte es ebenfalls nicht.
ה אתא שאל בי מדרשא אמרי הלכתא מתענין לשעות ואם השלים מתפלל תפלת תענית והלכתא קנקנים של עובדי כוכבים לאחר י"ב חדש מותרין במה שימש משה שבעת ימי המלואים בחלוק לבן רב כהנא מתני בחלוק לבן שאין בו אימרא:
5 Als er darauf ins Lehrhaus kam und fragte, erwiderte man ihm: Die Halakha ist, es gebe ein Fasten für Stunden, und wenn man es beendigt hat, spreche man das Fastengebet. Die Halakha ist, Weinkrüge von Nichtjuden sind nach zwölf Monaten erlaubt. Und Moše verrichtete während der sieben Einweihungstage den Tempeldienst in einem weißen Gewände. R. Kahana lehrte: In einem weißen Gewände ohne Saum.
ו החרצנים והזגים של עובדי כוכבים וכו': ת"ר החרצנים והזגים של עובדי כוכבים לחין אסורין יבשים מותרים הי נינהו לחין והי נינהו יבשין אמר רב יהודה אמר שמואל לחין כל י"ב חדש יבשים לאחר י"ב חדש
6 T<small>RAUBENKERNE UND</small> S<small>CHLAUBEN VON</small> N<small>ICHTJUDEN &amp;C.</small> Die Rabbanan lehrten: Traubenkerne und Schlauben von Nichtjuden sind feucht verboten und trocken erlaubt. Welche heißen feucht und welche heißen trocken? R. Jehuda erwiderte im Namen Šemuéls: Feucht heißen sie die ersten zwölf Monate, nach Ablauf von zwölf Monaten heißen sie trocken.
ז אתמר אמר רבה בר בר חנה א"ר יוחנן כשהן אסורין אסורין אפילו בהנאה כשהן מותרין מותרין אפילו באכילה
7 Es wurde gelehrt: Rabba b. Bar Ḥana sagte im Namen R. Joḥanans: Sind sie verboten, so sind sie auch zur Nutznießung verboten, und sind sie erlaubt, so sind sie auch zum Essen erlaubt.
ח א"ר זביד האי דורדיא דחמרא דארמאי בתר תריסר ירחי שתא שרי אמר רב חביבא בריה דרבא הני גולפי בתר תריסר ירחי שתא שרי אמר רב חביבא הני
8 R. Zebid sagte: Weinhefe der Aramäer ist nach einem Jahre von zwölf Monaten erlaubt. R. Ḥabiba, der Sohn Rabas, sagte: Krüge [der Nichtjuden] sind nach einem Jahre von zwölf Monaten erlaubt. R. Ḥabiba sagte: